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Urteile - Autowerkstätten
Verkehrsrecht
Welche Pflichten hat eine Autowerkstatt bei der Reparatur und Wartung? Was kann der Kunde tun, wenn diesen Pflichten nicht genügt wurde?
Eine Kfz-Reparatur ist ein Werkvertrag - die Autowerkstatt ist gegenüber dem Kunden verpflichtet, die Reparatur des Fahrzeugs vorzunehmen. Vertragszweck und -ziel ist die Durchführung einer vollständigen und ordnungsgemäßen Reparatur. Ist dies nicht der Fall, dann kann der Kunde eine Nachbesserung verlangen. Dieses Recht unterliegt einer Verjährungsfrist von zwei Jahren.
Kommt die Autowerkstatt innerhalb einer angemessenen Frist der Aufforderung zur Nachbesserung nicht nach oder scheitert die Nachbesserung endgültig, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Rechnung mindern.
Kommt beim Werkstattbesuch zu Fahrzeugschäden, für den die Werkstatt verantwortlich ist, haftet die Werkstatt für den Schaden.
Übersteigt die Endrechnung den Kostenvoranschlag um mehr als 15 Prozent, so muss dies nicht hingenommen werden. Der Kunde ist in einem solchen Fall von der Werkstatt entsprechend zu informieren - eine Reparatur ohne Information zu den entstehenden Kosten kann einen Schadenersatzanspruch begründen.
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