Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 398.066 Anfragen

Möglichkeit der Verurteilung wegen Verstoßes gegen Fahrpersonalverordnung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Auf § 23 Abs. 1 Nr. 1 FPersV kann eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen § 8 FPersG nicht gestützt werden.

Die Verweisungskette von § 8 FPersG auf § 23 FPersV auf Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 auf die gesamte Verordnung (EG) 561/2006 genügt dem Bestimmtheitsgebot in § 3 OWiG nicht.

Die Verweisung in § 23 FPersV auf Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 muß auch die Ausnahmevorschriften in Art. 3 Abs. 2 bis 5 Verordnung (EU) 165/2014 umfassen, zumindest soweit der deutsche Gesetzgeber (etwa in § 18 FPersV) von den Ausnahmen Gebrauch gemacht hat.

Die Verweisungskette enthält teilweise statische, teilweise dynamische Verweisungen.(Rn.220)

Die Verweisung auf europäische Vorschriften, die ihrerseits wieder Rückausnahmen ins nationale Recht zulassen (Optionsklauseln für die Mitgliedstaaten), genügt dem Bestimmtheitsgebot nicht.


AG Tübingen, 29.09.2021 - Az: 16 OWi 16 Js 16761/21

ECLI:DE:AGTUEBI:2021:0929.16OWI16JS16761.21.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Computerwoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 398.066 Beratungsanfragen

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...

Verifizierter Mandant

Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...

Simon, Mecklenburg Vorpommern