Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.324 Anfragen

Ermittlung der zu erstattenden Kosten des Schadensgutachters bei Fehlen einer Preisvereinbarung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Leitet sich das Grundhonorar des Schadengutachters aus der Schadenshöhe ab, ist der von dem Schadengutachter ermittelte Schadensaufwand nur dann maßgeblich, wenn er zutreffend ermittelt wurde.

Hat der Schadengutachter den Schadensaufwand ohne Verschulden des Geschädigten unzutreffend ermittelt, lässt dies den Anspruch des Geschädigten auf Ersatz der Sachverständigenkosten regelmäßig nicht entfallen.

Bei Fehlen einer Preisvereinbarung der Gutachterkosten kann die gemäß § 632 Abs. 2 BGB übliche Vergütung geschätzt werden. Rechnen die Schadengutachter im Gerichtsbezirk ihr Grundhonorar üblicherweise nach der BVSK ab, kann dieses anhand der BVSK geschätzt werden. Für die Nebenkosten mit Ausnahme der Fahrkosten kann das JVEG als Schätzgrundlage herangezogen werden.


LG Saarbrücken, 11.02.2022 - Az: 13 S 31/21

ECLI:DE:LGSAARB:2022:0211.13S31.21.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Tagesspiegel

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...
Verifizierter Mandant