Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 405.102 Anfragen
Fahrzeugkollision beim Einparken
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der bloße Einparkvorgang als solcher ist nicht ausreichend, um von einem für die Annahme eines Anscheinsbeweises erforderlichen typischen Geschehensablauf im Sinne des Verstoßes des Einparkenden gegen § 9 V StVO (das Gebot, beim Rückwärtsfahren eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen) auszugehen.
Es liegt bereits im Ansatz kein einen Anscheinsbeweis begründender typischer Geschehensablauf vor, wenn nicht feststeht bzw. nachgewiesen ist, dass es sich überhaupt um einen Fall des Rückwärtsfahrens handelte.
Sind im Übrigen keine die jeweilige Betriebsgefahr erhöhende Gesichtspunkte ersichtlich, so ist eine hälftige Haftungsverteilung sachgerecht.
OLG München, 08.07.2016 - Az: 10 U 3554/15
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...