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Umfang des Anspruchs des Versicherungsnehmers in der Kaskoversicherung bei einem Totalschaden

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat der Versicherungsnehmer in der Kaskoversicherung bei einem Totalschaden für die Ersatzbeschaffung des Fahrzeugs tatsächlich mindestens Kosten in Höhe des Brutto-Wiederbeschaffungswerts aufgewendet, kann er gemäß A.2.6.1 AKB 2013 deren Erstattung bis zur Höhe des Brutto-Wiederbeschaffungswerts verlangen, ohne dass es darauf ankommt, ob und ggf. in welcher Höhe der aufgewendete Betrag Umsatzsteuern enthält. Die Klausel A.2.6.5 AKB 2013 steht dem nicht entgegen. Diese Regelung betrifft aus der Sicht des durchschnittlichen Versicherungsnehmers lediglich die fiktive Abrechnung.


OLG Celle, 06.10.2016 - Az: 8 U 111/16

ECLI:DE:OLGCE:2016:1006.8U111.16.0A

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Olaf Sieradzki