Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.124 Anfragen

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Erkennbarkeit eines bedeutenden Sachschadens für den Angeklagten

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist vom Vorliegen eines Regelfalles für eine Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB auszugehen, wenn die Angeklagte beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort zumindest wissen konnte, dass ein bedeutender Fremdsachschaden entstanden war.

Ob ein solcher bereits ab 1.300,00 Euro oder infolge der zwischenzeitlichen Preisentwicklung erst ab 1.500,00 Euro anzunehmen ist, ist vorliegend aufgrund der festgestellten Reparaturkosten in Höhe von 1.544,94 Euro nicht entscheidungserheblich.

In subjektiver Hinsicht ist es für die Annahme eines Regelfalls nach § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB ausreichend, wenn der Täter die objektiven Umstände erkennen konnte, die einen bedeutenden Sachschaden begründen. Seine auf dieser Grundlage vorgenommene Betragskalkulation ist demgegenüber, unabhängig von seinen persönlichen Kenntnissen, unmaßgeblich.


LG Heilbronn, 07.03.2017 - Az: 8 Qs 8/17

ECLI:DE:LGHEILB:2017:0307.8QS8.17.0A

Patrizia KleinHont Péter HetényiTheresia Donath

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...
Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany
Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant