Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.456 Anfragen

Sind pauschale An- und Abmeldekosten bei Totalschaden erstattungsfähig?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine über die allgemeinen Kostenpauschale in Höhe von 25 € weitergehende Ab- und Anmeldepauschale, hier in Höhe von 80 €, ist nicht anzuerkennen. Hierfür besteht keinerlei Bedürfnis, da der Geschädigte diese Kosten, die nur aus wenigen Positionen sich zusammensetzen, ohne größeren Aufwand auch im Einzelnen darstellen imstande ist.

Besonders unbillig erschiene die Zusprache einer solchen Pauschale überdies dann, wenn entsprechende Kosten zu keiner Zeit überhaupt entstanden.

Hierbei ist in der Sache auch von Bedeutung, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden in der Praxis keinesfalls regelmäßig daraus hinausläuft, dass das entsprechende Auto nicht mehr weitergefahren und -genutzt werden könnte.


LG Koblenz, 02.05.2017 - Az: 5 O 63/16

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant