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Verletzung des Willkürverbots durch Auslagenentscheidung nach gerichtlicher Einstellung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mangels Fahreridentifikation gemäß § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt, ohne den Betroffenen zuvor anzuhören, dürfen ohne Begründung die notwendigen Auslagen nicht dem Betroffenen auferlegt werden. Dies verstößt gegen das Willkürverbot gemäß Art. 3 Abs. 1 GG. Entsprechende Verfahrensbeschlüsse sind im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde überprüfbar, wenn die Rechtswegerschöpfung vorliegt.


BVerfG, 27.09.2024 - Az: 2 BvR 375/24

ECLI:DE:BVerfG:2024:rk20240927.2bvr037524

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