Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.456 Anfragen

Kollision beim Rückwarts-Ausparken

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach § 9 Abs. 5 StVO hat, wer ein Fahrzeug führt, sich beim Rückwärtsfahren (hier: aus einer Parktasche am Fahrbahnrand) so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Erforderlichenfalls muss sich der Fahrzeugführer einweisen lassen.

Kommt es zum Unfall, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhafte Verletzung der gesteigerten Sorgfaltspflicht des Rückwarts-Ausparkenden.

Hinter dem groben Verschulden des Ausparkenden steht die Betriebsgefahr des weiteren beteiligten Fahrzeugs zurück. Insoweit kommt eine andere Haftungsverteilung, wie dies auf einem Parkplatz denkbar wäre, nicht in Betracht.


AG Oldenburg, 14.07.2017 - Az: 30 C 170/14

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Radio PSR

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Danke
Verifizierter Mandant
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant