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Zweifel an der Fahreignung nach einem Suizidversuch und mehrfachen stationären Krankenhausaufenthalten

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Suizidversuch, mehrfache stationäre Krankenhausaufenthalte und bekannt gewordene Diagnosen sind geeignet, die Fahreignung in Frage zu stellen, da Suizide oder Suizidversuche häufig Ausdruck einer Depression, Psychose oder Substanzabhängigkeit sind.

Die gutachterlichen Diagnosen zur Epilepsie und zur Abhängigkeit von Betäubungsmitteln sind hinsichtlich der Fahreignung unabhängig davon fahreignungsrelevant, ob es bereits zu Auffälligkeiten im Straßenverkehr gekommen ist oder nicht.

Bei einer die Fahreignung ausschließenden Abhängigkeit von Betäubungsmitteln oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen setzt deren Wiedererlangung grundsätzlich eine Entgiftung und Entwöhnung sowie eine anschließende einjährige Abstinenz voraus.


VGH Bayern, 12.02.2024 - Az: 11 CS 23.2216


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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