Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.452 Anfragen

Unfallflucht: Wann liegt ein bedeutender Sachschaden vor?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Kammer hat die maßgebliche Wertgrenze für einen bedeutenden Schaden im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB durch Beschluss vom 22.1.2016 und seither in ständiger Rechtsprechung auf einen Betrag von 1500 € festgelegt. Bei der Berechnung des „bedeutenden Schadens“ werden nur Positionen berücksichtigt, die sich als direkte Folge des schädigenden Ereignisses darstellen.

Hierzu gehören neben den Reparaturkosten, auch die Abschlepp- und Bergungskosten, der merkantile Minderwert, sowie die Mehrwertsteuer, falls der Geschädigte nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Nicht zu berücksichtigen sind dagegen hierbei neben den möglicherweise anfallenden Kosten der Rechtsverfolgung, den möglicherweise anfallenden Kosten für Nutzungs-/Verdienstausfall und Mietwagen insbesondere die Kosten für ein eventuell einzuholendes Sachverständigengutachten, da die Entscheidung, ob ein solches Gutachten eingeholt wird oder nicht, nicht kalkulierbar ist und allein vom Verhalten des Geschädigten abhängt.


LG Wuppertal, 26.10.2017 - Az: 25 Qs 34/17 (522 Js 3496/17)

ECLI:DE:LGW:2017:1026.25QS34.17.522JS34.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG