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Streifkollision zweier Fahrzeuge durch Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kommt es zu einer Streifkollision zweier sich entgegenkommender Fahrzeuge, da ein Fahrzeug gegen das Rechtsfahrgebot gemäß §§ 2 Abs. 2, 1 Abs. 2 StVO verstößt und auf die Gegenfahrbahn gerät, so haftet der die Fahrbahnmitte überschreitende Kfz-Führer unter Anrechnung der Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs in Höhe von 75% für den entstandenen Schaden.


LG Ravensburg, 14.11.2017 - Az: 2 O 166/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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