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Begrenzung des Wiederbeschaffungswerts durch die AVB einer Fahrzeugversicherung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die AVB einer Kaskoversicherung, wonach die Versicherung im Falle des Verlusts des Fahrzeugs den Kaufpreis für Gebrauchtfahrzeuge zahlt, der durch Rechnung über den Fahrzeugkauf nachzuweisen und auf den von einem Kfz-Sachverständigen anhand der Schwacke-Liste rechnerisch zu ermittelnden Wiederbeschaffungswert begrenzt ist, sind hinreichend transparent im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.


OLG Dresden, 28.11.2017 - Az: 4 U 1002/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Antje , Karlsruhe