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Verkehrsunfallhaftung: Indizien für einen manipulierten Kfz-Unfall

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Indizien für die Annahme eines gestellten Kfz-Unfalls sind insbesondere eine wenig plausible Unfallschilderung, eine Vollkaskoversicherung des Unfallfahrzeugs, eine eindeutige Haftungslage sowie das Nichtvorhandensein von Unfallzeugen.

Auch die Umstände, dass es sich um ein höherwertiges Fahrzeug mit hoher Fahrleistung handelt, umfangreiche Vorschäden vorliegen, der Schaden auf Gutachterbasis abgerechnet wird und das Fahrzeug alsbald nach dem Unfall unrepariert verkauft wird, sprechen für eine Unfallmanipulation.


KG, 12.04.2018 - Az: 25 U 148/17

ECLI:DE:KG:2018:0412.25U148.17.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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