Indizien für die Annahme eines gestellten Kfz-Unfalls sind insbesondere eine wenig plausible Unfallschilderung, eine Vollkaskoversicherung des Unfallfahrzeugs, eine eindeutige Haftungslage sowie das Nichtvorhandensein von Unfallzeugen.
Auch die Umstände, dass es sich um ein höherwertiges Fahrzeug mit hoher Fahrleistung handelt, umfangreiche Vorschäden vorliegen, der Schaden auf Gutachterbasis abgerechnet wird und das Fahrzeug alsbald nach dem Unfall unrepariert verkauft wird, sprechen für eine Unfallmanipulation.
Auch die Umstände, dass es sich um ein höherwertiges Fahrzeug mit hoher Fahrleistung handelt, umfangreiche Vorschäden vorliegen, der Schaden auf Gutachterbasis abgerechnet wird und das Fahrzeug alsbald nach dem Unfall unrepariert verkauft wird, sprechen für eine Unfallmanipulation.
KG, 12.04.2018 - Az: 25 U 148/17
ECLI:DE:KG:2018:0412.25U148.17.00
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