Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.659 Anfragen

Reparaturkosten in dreifacher Höhe des Wiederbeschaffungsaufwands muss der Unfallverursacher nicht zahlen!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Reparaturkosten in mehr als dreifacher Höhe des festgestellten Wiederbeschaffungsaufwands sind auch dann unverhältnismäßig und somit gemäß § 251 Abs. 2 S. 1 BGB nicht zu ersetzen, wenn der Geschädigte das verunfallte Fahrzeug vor 28 Jahren neu gekauft hat, es regelmäßig und ununterbrochen in einer Vertragswerkstätte hat warten lassen und er nicht vorhat, ein weiteres Fahrzeug zu erwerben.


LG München I, 25.09.2018 - Az: 20 O 15681/16

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.253 Bewertungen)

Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann. Klare Empfehlung. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant