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Umschreibung einer kosovarischen in eine deutsche Fahrerlaubnis

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht kein Anspruch auf Umschreibung einer kosovarischen Fahrerlaubnis ohne erneute Befähigungsprüfung in eine deutsche Fahrerlaubnis, wenn der Inhaber diese erst rund 16 Jahre nach seiner Wohnsitzname in Deutschland beantragt hat und zuvor im Kosovo kaum Fahrpraxis erlangt hatte.

Ob nach § 31 Abs. 1a FeV eine Fahrerlaubnisprüfung anzuordnen ist, ist aufgrund einer umfassenden Würdigung des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen, bei der sowohl die für als auch die gegen die Erfüllung der betreffenden Erteilungsvoraussetzung sprechenden tatsächlichen Umstände zu berücksichtigen und abzuwägen sind. Dazu gehört auch und in erster Linie die Zeitdauer einer fehlenden Fahrpraxis.


VGH Bayern, 15.09.2023 - Az: 11 BV 23.937


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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