Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.444 Anfragen

Schadensersatzanspruch aus einem Verkehrsunfall

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Den Kenntnis- und Einflussmöglichkeiten des Geschädigten bei der Schadensregulierung sind insofern regelmäßig Grenzen gesetzt, dies vor allem, sobald er den Reparaturauftrag erteilt und das Fahrzeug in die Hände von Fachleuten gibt.

Es würde dem Sinn und Zweck des § 249 Absatz 2 S. 1 BGB widersprechen, wenn der Geschädigte bei Ausübung der Ersetzungsbefugnis im Verhältnis zum ersatzpflichtigen Schädiger mit Mehraufwendungen der Schadensbeseitigung belastet bliebe, deren Entstehung seinem Einfluss entzogen und die ihren Grund darin haben, dass die Schadensbeseitigung in einer fremden, vom Geschädigten nicht mehr kontrollierbaren Einflusssphäre stattfinden muss.

Das Werkstattrisiko geht insofern zulasten des Schädigers. Dabei darf ein Geschädigter nach der oben angesprochenen subjektbezogenen Schadensbetrachtung grundsätzlich darauf vertrauen, dass die in dem von ihm eingeholten Sachverständigengutachten kalkulierten Arbeitsschritte und das hierfür benötigten Material zur Schadensbeseitigung erforderlich sind und darf demgemäß einer Werkstatt den Auftrag erteilen, gemäß Gutachten zu reparieren.

Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz bringt oder Arbeiten berechnet, die in dieser Weise nicht ausgeführt worden sind.

Es besteht kein Grund dem Schädiger das Risiko für ein solches Verhalten abzunehmen. Ein Auswahlverschulden war vorliegend nicht zu erkennen. Die durch die Werkstatt in der Reparaturrechnung belegten Aufwendung sind im Allgemeinen ein aussagekräftiges Indiz für die Erforderlichkeit der Reparaturkosten. Dies gilt insbesondere dann, wenn wie hier gleichartige Aufwendung sich bereits aus dem eingeholten Sachverständigengutachten ergeben.


AG Coburg, 27.11.2018 - Az: 14 C 1819/18

Martin BeckerTheresia DonathAlexandra Klimatos

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Ratgeber WDR - polis 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden