Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.253 Anfragen

Streit um Kaufvertrag über Bastlerfahrzeug

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einem Verbrauchsgüterkauf sind gewährleistungsbeschränkende Vereinbarungen vor Mitteilung eines Mangels unzulässig. Als Gewährleistungsausschluss unwirksam ist damit der Passus im Kaufvertrag, dass der Käufer das Fahrzeug besichtigt und Probe gefahren und den vorgefundenen Zustand akzeptiert habe, denn derartige Klauseln sind keine Beschaffenheits- oder Zustandsbeschreibungen, sondern beschränken die Gewährleistung.

Die bloße Bezeichnung eines als funktionsfähig und zum Betrieb durch den Käufer verkauften Gebrauchtwagens als „Bastlerfahrzeug“ führt nicht zu einem Ausschluss der Mängelhaftung des Verkäufers, wenn der Käufer aufgrund der sonstigen Angaben des Verkäufers und des übereinstimmend zugrunde gelegten Vertragszwecks von einem funktionsfähigen Fahrzeug ausgehen darf.


OLG Stuttgart, 17.08.2023 - Az: 2 U 41/22

ECLI:DE:OLGSTUT:2023:0817.2U41.22.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Danke, schnelle Bearbeitung
Jürgen Schwemmhuber, Landshut
klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant