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Haftungsverteilung bei ungeklärter Kollision zwischen einem unbeleuchteten Fahrrad und einem Pkw

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Kommt es bei Dunkelheit in einem ampelgeregelten Kreuzungsbereich zu einer Kollision zwischen einem ohne funktionstüchtige Beleuchtung ausgestatteten Fahrrad und einem Kfz und werfen sich beide Unfallbeteiligte wechselseitig einen Rotlichtverstoß vor, so ist wegen des Verschuldenserfordernisses eine Haftungsverteilung von 70:30 zulasten des Kfz sachgerecht. Daran ändert auch der Umstand nicht, dass ein Rotlichtverstoß des Radfahrers wahrscheinlicher ist als ein solcher des Kfz-Fahrers.

Grundsätzlich dürfen Verkehrsteilnehmer darauf vertrauen, dass Ampelschaltungen, insbesondere rote Leuchtzeichen, respektiert werden. Auch derjenige, der bei Gün eine Straße überqueren will, hat gleichwohl weiterhin den übrigen Verkehr zu beobachten.


OLG Hamburg, 23.01.2019 - Az: 14 U 27/18

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