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Rücknahme der Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist einem gelegentlichen Cannabiskonsumenten entgegen der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Fahrerlaubnis beim ersten Verstoß gegen das Trennungsgebot entzogen worden, so hat die Fahrerlaubnisbehörde nunmehr auf Antrag des Betroffenen im Ermessen über die Rücknahme der Fahrerlaubnisentziehung zu entscheiden. Dabei ist das Rücknahmeermessen regelmäßig nicht auf Null reduziert, da die Entziehung zum Zeitpunkt ihres Erlasses nicht offensichtlich rechtswidrig war.


VGH Bayern, 17.10.2019 - Az: 11 CE 19.1480


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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