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Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Streit um Lackierungs- und Verbringungskosten und Rechtsanwaltskosten

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Kosten für die Lackierung und die Verbringung sind erstattungsfähig, wenn sie tatsächlich durchgeführt worden sind.

Der Anspruch auf Zahlung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten an den Anwalt des Geschädigten entsteht erst mit Fälligkeit des Anspruchs gegenüber der Mandantschaft. Vorher kann der Geschädigte nur die Freistellung von diesen Kosten verlangen.


AG Halle/Saale, 11.06.2019 - Az: 97 C 1751/17


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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