Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.121 Anfragen

Zumutbarer Ermittlungsaufwand bei Schweigen des Halters im Anhörungsschreiben

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist trotz Erledigung der Anordnung eines Fahrtenbuchs und deren Erstreckung auf Ersatzfahrzeuge durch Zeitablauf zulässig, da eine Erledigung der Hauptsache zwischen den Instanzen die Beschwer nicht entfallen lässt. Die Beschwer durch die ungünstige Entscheidung ist vielmehr das Rechtsschutzinteresse für die Rechtsmittelinstanz.

Ein Fahrzeughalter, der unter Vernachlässigung seiner Aufsichtsmöglichkeiten nicht dartun kann oder will, wer im Zusammenhang mit einer Verkehrszuwiderhandlung zu einem bestimmten Zeitpunkt sein Fahrzeug gefahren hat, grundsätzlich durch das Führen eines Fahrtenbuchs zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung angehalten werden. Allerdings muss die Verfolgungsbehörde auch in solchen Fällen naheliegenden und mit wenig Aufwand durchführbaren Ansätzen zur Fahrererermittlung nachgehen und das Ergebnis ihrer Bemühungen dokumentieren.

Es ist unerheblich, aus welchen Gründen der Halter keine Angaben zur Sache macht. Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage nach § 31a Abs. 1 S. 1 StVZO setzt nicht voraus, dass der Halter seine Mitwirkungsobliegenheiten schuldhaft nicht erfüllt oder die Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers sonst zu vertreten hat.


VGH Bayern, 06.12.2022 - Az: 11 ZB 22.1662

Alexandra KlimatosTheresia DonathDr. Rochus Schmitz

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Jump 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant