Die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren kann als Beweis für eine Geschwindigkeitsüberschreitung auch dann ausreichen, wenn der Tachometer des nachfahrenden Fahrzeugs ungeeicht ist und nicht justiert war.
Für eine beweissichere Feststellung muss aber die Messstrecke ausreichend lang, der Abstand des nachfolgenden Fahrzeugs gleichbleibend und möglichst kurz und die Geschwindigkeitsüberschreitung wesentlich sein.
Wenn die Messung bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen durchgeführt wurde, sind zusätzliche Angaben über die Beobachtungsmöglichkeiten der Polizeibeamten erforderlich.
Für eine beweissichere Feststellung muss aber die Messstrecke ausreichend lang, der Abstand des nachfolgenden Fahrzeugs gleichbleibend und möglichst kurz und die Geschwindigkeitsüberschreitung wesentlich sein.
Wenn die Messung bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen durchgeführt wurde, sind zusätzliche Angaben über die Beobachtungsmöglichkeiten der Polizeibeamten erforderlich.
KG, 23.09.2019 - Az: 3 Ws (B) 278/19 - 122 Ss 121/19
ECLI:DE:KG:2019:0923.3WS.B278.19.00
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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