Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 393.279 Anfragen

Querung eines Fußgängerweges mit Fahrrad

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Vorrang an Fußgängerüberwegen gilt nur für Fußgänger, nicht für Radfahrer. Das Gesetz spricht in § 26 Abs. 1 StVO ausdrücklich von zu Fuß gehenden. Die im Gesetz explizit genannte Ausnahme betrifft Fahrer von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen.

Angesichts dieses klaren Wortlautes des Gesetzes überzeugt es nicht, wenn vereinzelt die Ansicht vertreten wird, dass der Vorrang an Fußgängerüberwegen nicht nur für Fußgänger, sondern auch für Radfahrer gelten soll, solange nur deren Überquerungsabsicht rechtzeitig erkennbar ist.


AG Würzburg, 24.05.2022 - Az: 30 C 1164/21

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.279 Beratungsanfragen

Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...

Dr. Peter Leithoff , Mainz

Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.

WAIBEL, A., Freiburg