Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.767 Anfragen

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis) entfällt die Fahreignung; dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen. Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber mindestens einmal sogenannte harte Drogen wie Kokain konsumiert hat.

Die sogenannte „verfahrensrechtliche Einjahresfrist“, nach deren Ablauf der zwingende Rückschluss auf die Ungeeignetheit eines Fahrerlaubnisinhabers wegen Drogenkonsums nicht mehr zulässig ist, beginnt grundsätzlich mit dem Tag, den der Betroffene als den Beginn der Betäubungsmittelabstinenz angegeben hat, oder von dem an, unabhängig von einem solchen Vorbringen, Anhaltspunkte für eine derartige Entwicklung vorliegen. Dabei genügt die bloße Behauptung der Drogenabstinenz jedoch regelmäßig nicht, sondern es müssen Umstände hinzutreten, die diese Behauptung glaubhaft und nachvollziehbar erscheinen lassen, zu denen ausnahmsweise auch ein Erziehungsgespräch beim Kreisjugendring gehören kann.

Die bei offenen Erfolgsaussichten einer Klage gebotene gerichtliche Interessenabwägung nach § 80 Abs. 5 VwGO kann nicht zugunsten eines Antragstellers ausfallen, wenn er bisher keinerlei Belege für seine Drogenabstinenz beigebracht hat, denn ohne derartige Nachweise kann es nicht verantwortet werden, ihn derzeit am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu lassen.


VGH Bayern, 17.02.2020 - Az: 11 CS 19.2421


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Rheinische Post 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant
klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant