Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.288 Anfragen

Warmlaufenlassen eines Motors innerhalb der Tiefgarage

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Nutzer eines Tiefgaragenstellplatzes dürfen Ihr Fahrzeug nicht länger als 90 Sekunden innerhalb der Tiefgarage „warmlaufen“ lassen.

Als Maßstab dafür, wie intensiv die durch den Fahrzeugbetrieb ausgestoßenen Abgase die Luftqualität in der Tiefgarage beeinträchtigten und ob dieser Umstand einem verständigen Durchschnittsnutzer auch tatsächlich zuzumuten war, ist die Regelung des § 30 Abs. 1 Satz 2 StVO heranzuziehen.

Diese verbietet das „unnötige“ Laufenlassen des Motors, das nicht nur Lärm verursacht, sondern auch eine vermeidbare Abgasbelästigung darstellt.

Da es sich dabei um eine abstrakte Gefährdung Dritter und der Umwelt handelt, braucht eine konkrete Beeinträchtigung bestimmter Personen durch die Abgasbelästigung nicht festgestellt zu werden. Dies hat zuletzt auch die Verwaltungsrechtsprechung in Bezug auf sogenannte „Autoposer“ klargestellt und § 30 StVO konsequent mit Blick auf die von der Vorschrift geschützten Rechtsgüter – Umweltschutz, Eindämmung von Verkehrslärm, Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinwirkungen – ausgelegt. Dabei sind an die Gefahrenprognose keine allzu hohen Anforderungen zu stellen.

§ 30 Abs. 1 Satz 2 StVO findet über die Figur des verständigen Durchschnittsmenschen Anwendung, welche als „Einfallstor“ für die Berücksichtigung der abstrakten Wertungen des öffentlichen Rechts dient. Obgleich sich die Geschehnisse in einer privaten Tiefgarage und damit nicht im öffentlichen Straßenverkehr ereigneten, kann die StVO dennoch als Wertungsmaßstab dienen.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen

Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.

Verifizierter Mandant

Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...

Verifizierter Mandant