Unsere Anwälte lösen Ihre RechtsfragenJetzt Anfrage stellen Bereits 405.997 Anfragen
Unfallflucht und die Grenze zur Annahme eines bedeutenden Schadens
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Täter ist nach § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen, wenn dieser im Falle eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemäß § 142 StGB wusste oder wissen konnte, dass bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist.
Die Grenze zur Annahme eines bedeutenden Schadens i.S. von § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB ist von der Kammer erst kürzlich mit dem Beschluss vom 07.05.2019 (LG Dresden, 07.05.2019 - Az: 3 Qs 29/19, 7 Cs 148 Js 57686/18) aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung unter Berufung auf den Verbraucherpreisindex auf mindestens 1.500,- EUR angehoben worden. Daran wird auch weiterhin festgehalten.
LG Dresden, 06.04.2020 - Az: 3 Qs 16/20
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Die Beratung durch Herrn Dr. Voẞ war sehr kompetent und ausführlich.
Auch der Zeitraum von der Schilderung .
des Problems bis zur ...
Höbbel, Detlef , 75378 Bad Liebenzell
Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann.
Klare Empfehlung.
Vielen Dank