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Mietwagen und die Schadensminderungspflicht
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!Nach § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB ist der Geschädigte gehalten, diejenigen Maßnahmen zur
Schadensminderung zu ergreifen, die ein ordentlicher und verständiger Mensch an seiner Stelle ergreifen würde. Entscheidender Abgrenzungsmaßstab ist der Grundsatz von Treu und Glauben.
Für den Fall der Anmietung eines Mietwagens nach einem
Verkehrsunfall bedeutet dies, dass es dem Geschädigten zuzumuten ist, eine kostengünstigere Anmietung vorzunehmen, wenn ihm ein solcher günstigerer Tarif in der konkreten Situation „ohne weiteres“ zugänglich gewesen wäre.
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Ich bin ehrlich, eigentlich bin ich recht skeptisch, was Online-Beratungs-Websites betrifft, aber ich habe dringend Rat in einer Angelegenheit ...
Birgül D., Mannheim