Ist eine EU-Fahrerlaubnis unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erteilt worden, führt auch ein Umtausch des Führerscheins in einen anderen, unter Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses ausgestellten EU-Führerschein nicht zu einer Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet.
VGH Bayern, 21.03.2017 - Az: 11 B 16/2007
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