Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 398.270 Anfragen

Nacherfüllungsanspruch bezogen auf die fachgerechte Ermittlung der Ursache eines Defekts bei einem Kfz-Reparaturvertrag

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ist die Ursache des technischen Defekts eines Kraftfahrzeugs unbekannt und behält sich der Auftraggeber die Entscheidung für oder gegen die – womöglich kostenintensive – Behebung dieser Ursache ausdrücklich oder nach den Umständen vor, ist der Inhalt des mit der Reparaturwerkstatt geschlossenen Werkvertrags zunächst auf die zutreffende Ermittlung der Ursache beschränkt.

Zeigt sich nach der vom Auftraggeber sodann veranlassten – und als solcher fachgerecht durchgeführten – Reparatur der von der Werkstatt zunächst ermittelten Ursache, dass der Defekt weiter besteht und folglich eine andere oder zusätzliche Ursache vorliegen muss, ist ein etwaiger Nacherfüllungsanspruch des Auftraggebers auf die fachgerechte erneute Ermittlung der Ursache beschränkt, nicht aber auf die endgültige Beseitigung des Defekts ohne zusätzlichen Werklohnanspruch der Werkstatt gerichtet.


OLG Celle, 06.10.2020 - Az: 11 U 76/20

ECLI:DE:OLGCE:2020:1006.11U76.20.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von WDR „Mittwochs live“

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 398.270 Beratungsanfragen

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...

Verifizierter Mandant

Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.

Verifizierter Mandant