Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.124 Anfragen

Verkehrsunfallschaden: Vorlage einer Reparaturkostenrechnung bei fiktiver Abrechnung nicht erforderlich

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach der Rechtsprechung kann der Unfallgeschädigte auch ohne fachgerechte Reparatur fiktiv auf Reparaturkostenbasis abrechnen, wenn er das Fahrzeug, gegebenenfalls nach Versetzung in einen verkehrssicheren Zustand für mindestens 6 Monate weiter nutzt.

Es genügt, wenn aufgrund der Reparaturbestätigung davon ausgegangen werden kann, dass das Fahrzeug verkehrssicher repariert wurde.

Eine Vorlage der Reparaturkostenrechnung wäre nur erforderlich, wenn der Geschädigte über die im Gutachten bezifferten Nettoreparaturkosten hinaus, auch Mehrwertsteuer auf die erfolgten Reparaturkosten geltend machen würde.

Rechnet der Geschädigte fiktiv über den Unfallschaden ab, dann muss auch keine Rechnung vorgelegt werden.


AG Düsseldorf, 19.11.2020 - Az: 40 C 134/20

ECLI:DE:AGD:2020:1119.40C134.20.00

Dr. Jens-Peter VoßDr. Rochus SchmitzPatrizia Klein

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus radioeins 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard