Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.689 Anfragen

Darlegungs- und Beweislast für den Einwand eines hypothetisch alternativen Fahrzeugerwerbs

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Fahrzeughersteller hat - die Beachtlichkeit des Einwands unterstellt - darzulegen und zu beweisen, dass der Geschädigte einen bestimmten schadenmindernden hypothetischen alternativen Fahrzeugerwerb in jedem Fall getätigt hätte.

Es obliegt dem Fahrzeughersteller vorzutragen, welches Fahrzeug sich der Geschädigte anstelle des tatsächlich erworbenen angeschafft hätte, zu welchen Konditionen dies möglich gewesen wäre und dass dies ohne den Erwerb des mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung manipulierten Fahrzeugs mit Sicherheit geschehen wäre.

Ein allgemeiner Erfahrungssatz des Inhalts, dass sich der durch eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung zum Abschluss eines ungewollten Fahrzeugkaufvertrages gebrachte Geschädigte ohne das haftungsbegründende Verhalten ein vergleichbares Fahrzeug zu gleichen Finanzierungsbedingungen angeschafft hätte, existiert nicht.

Der Schädiger ist mit dem Einwand eines hypothetischen Alternativerwerbs hinsichtlich der Finanzierungskosten ausgeschlossen, wenn er sich zugleich auf die Anrechnung der von dem Geschädigten gezogenen Nutzungen im Wege des Vorteilsausgleichs beruft.


OLG Celle, 09.11.2022 - Az: 7 U 299/22

ECLI:DE:OLGCE:2022:1109.7U299.22.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Die Beratung durch Herrn Dr. Voẞ war sehr kompetent und ausführlich. Auch der Zeitraum von der Schilderung . des Problems bis zur ...
Höbbel, Detlef , 75378 Bad Liebenzell
Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant