Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.702 Anfragen

Minderung bzw. Schadensersatz in Höhe des merkantilen Minderwerts im Zusammenhang mit dem Dieselskandal

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Erwirbt der Käufer das gebrauchte, mit einem Motor des Typs EA 189 ausgestattete Fahrzeug mit aufgespieltem Software-Update, ist der ursprüngliche Mangel bereits vor Erwerb beseitigt worden.

Liegt eine öffentlich-rechtliche Freigabebescheinigung des Kraftfahrtbundesamtes für das aufgespielte Software-Update vor, genügt ein pauschaler Vortrag des Klägers, das Update könne zu technischen Mängeln führen und sei selbst mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet, nicht, um einen konkreten Mangel an seinem Fahrzeug darzutun.

Wird ein Gebraucht-Fahrzeug deutlich nach Bekanntwerden des Dieselskandals erworben, ist es beim Kauf bereits über 5 Jahre alt und weist es eine Laufleistung von 123.500 km auf, kann bei objektiver Betrachtung nicht angenommen werden, dass sich ein vom Kraftfahrtbundesamt genehmigtes und bereits aufgespieltes Software-Update noch relevant wertmindernd ausgewirkt hätte.


OLG München, 07.09.2020 - Az: 21 U 6317/19

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Donaukurier

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant