Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.754 Anfragen

Nutzungsausfall nach Verkehrsunfall

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Der Geschädigte hat nach der ständigen Rechtsprechung des BGH einen Anspruch auf Entschädigung für den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs. Anspruchsgrundlage ist insoweit § 251 Abs. 1 BGB.

Der unfallbedingte Ausfall eines privatgenutzten Kraftfahrzeuges stellt einen wirtschaftlichen Schaden dar, weil die ständige Verfügbarkeit eines solchen Kraftfahrzeuges als geldwerter Vorteil anzusehen ist.

In der Regel spricht auch die Lebenserfahrung dafür, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten PKW diesen während eines unfallbedingten Ausfalls benutzt hätte.

Eine Nutzungsausfallentschädigung kommt auch bei fiktiver Schadensabrechnung für die Dauer einer fühlbaren Gebrauchsbeeinträchtigung des Geschädigten in Betracht.

Dies bedeutet, dass im Grundsatz hinsichtlich der Dauer der Nutzungsausfallentschädigung nur die Zeit für die Erstellung des Schadensgutachtens, unter Umständen eine anschließende angemessene Überlegungsfrist, ob der Schaden durch Reparatur ausgeglichen werden soll, sowie die kalkulierte notwendige Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer zu berücksichtigen sind, soweit der Geschädigte nicht konkret weitere Zeiträume vorträgt, die der eigentlichen Wiederbeschaffung bzw. Reparatur vorausgehen und in denen er unfallbedingt auf sein Fahrzeug verzichten musste.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.754 Beratungsanfragen

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung.
Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.

Verifizierter Mandant

Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.

Verifizierter Mandant