- Verkehrsrecht
- Urteile
Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 395.357 Anfragen
Keine Haftung der Audi AG für den von der VW AG hergestellten Motor EA 189 (hier: Audi A 4 Avant 2.0 TDI)
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Diesel-Fahrzeug? Möglicherweise können Sie ➠ Schadensersatzansprüche geltend machen!Für ein Haftung der Audi AG spielt es keine Rolle, dass auch eine ihrer Tochtergesellschaften Motoren des Typs EA189 hergestellt hat, wenn das fertige Motorsteuerungsgerät ohne weitere Prüfung desselben und des Abgasverhaltens mit dazugehörigem Software-Container von der Bosch GmbH bezogen und dann verbaut wurde.
Aus der EG-Übereinstimmungsbescheinigung ergibt sich keine Garantieerklärung.
Für ein sittenwidriges Vorgehen der Audi AG reicht es – ohne weitergehende Kenntnis ihrer Verantwortlichen – nicht aus, dass sie sich die von ihrer Muttergesellschaft gelieferten rechtswidrig manipulierten Motoren bzw. das fertige Motorsteuergerät mit der im Auftrag der Muttergesellschaft entwickelten und sodann aufzuspielenden Manipulationssoftware hat liefern lassen und dieses Gerät sodann in die teils von ihr nachgebauten und anschließend in ihren Fahrzeugen verbauten EA189-Motoren implementiert hat.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom ZDF (heute und heute.de)
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 395.357 Beratungsanfragen
Kompetent, schnell, zuverlässig,
Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...
Antje , Karlsruhe
Sehr schneller und erschwinglicher Service. Ein etwas prägnanter Bericht, aber angesichts der kurzen Wartezeit und des Online-Charakters akzeptabel.
Verifizierter Mandant