Erklärungsumfang des Antrages auf EG-Typengenehmigung
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Mit dem Antrag auf EG-Typengenehmigung erklärt der Fahrzeughersteller konkludent, dass der Fahrzeugtyp den materiellrechtlichen Genehmigungsanforderungen genügt, mithin die vorgeschriebenen Grenzwerte auf dem Prüfstand gerade nicht nur mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung eingehalten werden, § 4 Abs. 4 EG-FGV i.V.m. Art. 9 Abs. 1 Buchst. a i.V.m. Anhang IV Teil I Nr. 2a der RL 2007/46/EG i.V.m. Art. 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 und Abs. 2 VO (EG) 715/2007 (bzw. früher § 3 Abs. 1 EG-TypV i.V.m. Art. 4 Abs. 1 Buchst. a i.V.m. Anhang IV Teil I Nr. 2 RL 70/156/EWG i.V.m. Art. 2 und 2a i.V.m. Anhängen I bis VI der RL 70/220/EG).
OLG München, 30.11.2020 - Az: 21 U 3457/19
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