- Verkehrsrecht
- Urteile
Haftung des Herstellers eines Fahrzeuges (hier Audi AG) mit einem Motors des Typs EA 189
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Diesel-Fahrzeug? Möglicherweise können Sie ➠ Schadensersatzansprüche geltend machen!Der Hersteller eines Fahrzeuges (hier Audi AG) haftet gegenüber dem Käufer des Fahrzeuges, in dem ein Motor des Typs EA 189 eingebaut ist und das von dem sogenannten Abgasskandal betroffen ist, aus §§ 826, 31 BGB.
Das Verhalten des Herstellers, der den Motor des Typs EA 189 nicht entwickelt hat, aber nutzt, ist sittenwidrig im Sinne des § 826 BGB.
Die subjektiven Voraussetzungen der Haftung aus § 826 BGB können bei dem Hersteller eines mit dem Motor des Typs EA 189 ausgestatteten Fahrzeugs erfüllt sein.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Die Welt online
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 395.373 Beratungsanfragen
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg.
Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant
klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant