Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.026 Anfragen

Prüfungsfrist von vier bis sechs Wochen in der Unfallschadenregulierung ist hinzunehmen

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Dem Haftpflichtversicherer, der nach einem Verkehrsunfall in Anspruch genommen wird, ist bei durchschnittlichen Verkehrsunfällen eine Prüfungsfrist von 4 bis 6 Wochen zuzubilligen, vor deren Ablauf eine Klage nicht veranlasst ist.


OLG Koblenz, 20.04.2011 - Az: 12 W 195/11

ECLI:DE:OLGKOBL:2011:0420.12W195.11.0A

Dr. Jens-Peter VoßAlexandra KlimatosPatrizia Klein

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Morgenpost 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Die Beratung durch Herrn Dr. Voẞ war sehr kompetent und ausführlich. Auch der Zeitraum von der Schilderung . des Problems bis zur ...
Höbbel, Detlef , 75378 Bad Liebenzell
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg