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Prüfungsfrist von vier bis sechs Wochen in der Unfallschadenregulierung ist hinzunehmen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Dem Haftpflichtversicherer, der nach einem Verkehrsunfall in Anspruch genommen wird, ist bei durchschnittlichen Verkehrsunfällen eine Prüfungsfrist von 4 bis 6 Wochen zuzubilligen, vor deren Ablauf eine Klage nicht veranlasst ist.


OLG Koblenz, 20.04.2011 - Az: 12 W 195/11

ECLI:DE:OLGKOBL:2011:0420.12W195.11.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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