Dem Haftpflichtversicherer, der nach einem Verkehrsunfall in Anspruch genommen wird, ist bei durchschnittlichen Verkehrsunfällen eine Prüfungsfrist von 4 bis 6 Wochen zuzubilligen, vor deren Ablauf eine Klage nicht veranlasst ist.
OLG Koblenz, 20.04.2011 - Az: 12 W 195/11
ECLI:DE:OLGKOBL:2011:0420.12W195.11.0A
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