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Prüfungsfrist von vier bis sechs Wochen in der Unfallschadenregulierung ist hinzunehmen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Dem Haftpflichtversicherer, der nach einem Verkehrsunfall in Anspruch genommen wird, ist bei durchschnittlichen Verkehrsunfällen eine Prüfungsfrist von 4 bis 6 Wochen zuzubilligen, vor deren Ablauf eine Klage nicht veranlasst ist.


OLG Koblenz, 20.04.2011 - Az: 12 W 195/11

ECLI:DE:OLGKOBL:2011:0420.12W195.11.0A


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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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