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Prüfungsfrist von vier bis sechs Wochen in der Unfallschadenregulierung ist hinzunehmen

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Dem Haftpflichtversicherer, der nach einem Verkehrsunfall in Anspruch genommen wird, ist bei durchschnittlichen Verkehrsunfällen eine Prüfungsfrist von 4 bis 6 Wochen zuzubilligen, vor deren Ablauf eine Klage nicht veranlasst ist.


OLG Koblenz, 20.04.2011 - Az: 12 W 195/11

ECLI:DE:OLGKOBL:2011:0420.12W195.11.0A

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