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Reparaturnachweis erfordert keine Reparaturbestätigung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Kosten für die Erstellung einer Reparaturbestätigung sind nicht erstattungsfähig, wenn sie nicht erforderlich sind.

Hierzu führte das Gericht aus:

Zwar hat die Beklagte vorliegend einen Nachweis für die erfolgte Reparatur verlangt, jedoch hätte dieser auch auf einfacherem Wege erfolgen können. So hätten aktuelle Fotos oder Aussagen des reparierenden Kfz-Mechanikers beigebracht werden können.

Auf diese Möglichkeiten hätte die Beklagte auch nicht hinweisen müssen, da entsprechende Beweismittel auch dem Laien bekannt sind.


AG Hamburg-Harburg, 24.05.2011 - Az: 646 C 126/11

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