Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.770 Anfragen

Reparaturnachweis erfordert keine Reparaturbestätigung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Kosten für die Erstellung einer Reparaturbestätigung sind nicht erstattungsfähig, wenn sie nicht erforderlich sind.

Hierzu führte das Gericht aus:

Zwar hat die Beklagte vorliegend einen Nachweis für die erfolgte Reparatur verlangt, jedoch hätte dieser auch auf einfacherem Wege erfolgen können. So hätten aktuelle Fotos oder Aussagen des reparierenden Kfz-Mechanikers beigebracht werden können.

Auf diese Möglichkeiten hätte die Beklagte auch nicht hinweisen müssen, da entsprechende Beweismittel auch dem Laien bekannt sind.


AG Hamburg-Harburg, 24.05.2011 - Az: 646 C 126/11

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Radio PSR

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.770 Beratungsanfragen

Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung.
Kann ich nur weiterempfehlen! MfG

RJanson, Rodenbach

Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...

JG