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Reparaturnachweis erfordert keine Reparaturbestätigung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kosten für die Erstellung einer Reparaturbestätigung sind nicht erstattungsfähig, wenn sie nicht erforderlich sind.

Hierzu führte das Gericht aus:

Zwar hat die Beklagte vorliegend einen Nachweis für die erfolgte Reparatur verlangt, jedoch hätte dieser auch auf einfacherem Wege erfolgen können. So hätten aktuelle Fotos oder Aussagen des reparierenden Kfz-Mechanikers beigebracht werden können.

Auf diese Möglichkeiten hätte die Beklagte auch nicht hinweisen müssen, da entsprechende Beweismittel auch dem Laien bekannt sind.


AG Hamburg-Harburg, 24.05.2011 - Az: 646 C 126/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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