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Reparaturnachweis erfordert keine Reparaturbestätigung
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Kosten für die Erstellung einer Reparaturbestätigung sind nicht erstattungsfähig, wenn sie nicht erforderlich sind.
Hierzu führte das Gericht aus:
Zwar hat die Beklagte vorliegend einen Nachweis für die erfolgte Reparatur verlangt, jedoch hätte dieser auch auf einfacherem Wege erfolgen können. So hätten aktuelle Fotos oder Aussagen des reparierenden Kfz-Mechanikers beigebracht werden können.
Auf diese Möglichkeiten hätte die Beklagte auch nicht hinweisen müssen, da entsprechende Beweismittel auch dem Laien bekannt sind.
AG Hamburg-Harburg, 24.05.2011 - Az: 646 C 126/11
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