Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.497 Anfragen

Allgemeine Kostenpauschale in Verkehrsunfallsachen in Höhe von 25 €

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 7 Minuten

Die Kosten- oder Auslagenpauschale des Geschädigten in Verkehrsunfallsachen ist auch unter Berücksichtigung der Veränderungen im sog. Kommunikationsmarkt weiterhin in Höhe von 25,00 EUR angemessen.

Der Nachweis höherer Kosten im Einzelfall bleibt davon unberührt.

Hierzu führte das Gericht aus:

Eine Kostenpauschale in Höhe von 25,00 EUR ist im OLG-Bezirk Celle üblich und entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. bereits OLG Celle, 09.09.2004 - Az: 14 U 32/04). Der Senat sieht keine Veranlassung, die allgemeine Kostenpauschale abzuändern; weder ist eine Erhöhung noch eine Herabsetzung angemessen.

Es trifft zwar zu, worauf die Beklagten in erster Instanz verwiesen haben, dass die Kosten für Kommunikation und insbesondere Internet in den letzten Jahren deutlich gesunken sind. Auch Portokosten fallen infolge der Digitalisierung bei der Schadensbearbeitung jedenfalls im Vergleich zu der Zeit, in der die Pauschale mit 25,00 EUR grundlegend bemessen wurde, im ganzen gesehen kaum mehr an, weil die Übermittlung der Schadensunterlagen regelmäßig digital erfolgt. Telefonkosten unterliegen oftmals aufgrund der verbreiteten sog. „Flatrates“ keiner gesonderten Berechnung.

Damit werden aber die von der allgemeinen Unkostenpauschale abgedeckten Kosten nur unzureichend erfasst. Insoweit wird die Ansicht der Beklagten, die unter Bezug auf die gesunkenen Kosten „auf dem Kommunikationsmarkt“ eine generelle Herabsetzung der Pauschale für geboten halten, weder dem Sinn der Pauschale noch den von ihr erfassten Kosten gerecht.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Celle, 16.06.2021 - Az: 14 U 152/20

ECLI:DE:OLGCE:2021:0616.14U152.20.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.273 Bewertungen)

Rasche, konkrete Antwort - auch auf meine Nachfrage -erhalten. Das Problem konnte leider nicht vollständig gelöst werden, da die Umstände zu vage ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut