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Auf dem Ausfädelungsstreifen der Autobahn schneller als der Verkehr auf dem durchgehenden Fahrstreifen gefahren ...
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten
Im vorliegenden Fall war es zu einem Verkehrsunfall auf der Autobahn gekommen. Dabei kollidierte der LKW des Klägers mit dem Fahrzeug des Beklagten. Hierdurch kam es zu einem Schaden am klägerischen Lkw.
Der Kläger behauptete sein Fahrzeug sei auf der infolge einer Baustelle auf die rechte Fahrspur verengten Fahrbahn unterwegs gewesen, als ihn das Beklagtenfahrzeug auf dem Standstreifen überholt und gestreift habe.
Die Beklagten sind dem entgegengetreten und haben behauptet, der Fahrer habe an der Ausfahrt abbiegen wollen und habe bereits die Ausfädelungsspur befahren, als der Lkw des Klägers auf diese gewechselt und gegen das Beklagtenfahrzeug gestoßen sei.
Die Ersatzverpflichtung im Verhältnis der Fahrzeughalter untereinander hängt davon ab, inwieweit der Schaden von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
Im Rahmen der danach gebotenen Abwägung der wechselseitigen Verursachungs- und Verschuldensanteile hat das Erstgericht den Unfallhergang als unaufklärbar und ein Verschulden einer der beteiligten Verkehrsteilnehmer als nicht nachweisbar angesehen. Dies war aber nur teilweise zutreffend.
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