Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.118 Anfragen

Augenblicksversagen bei „bei Nässe“ geltendem Streckenverbot?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wer ein nur „bei Nässe“ geltendes Streckenverbot missachtet, kann sich bei nasser Fahrbahn grundsätzlich nicht auf „Augenblicksversagen“ berufen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Augenblicksversagens liegen entgegen der Auffassung des Betroffenen nicht vor.

Zutreffend hat die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 21. Januar 2019 darauf hingewiesen, dass der vorliegende Fall nicht dadurch gekennzeichnet ist, dass der Betroffene ein Verkehrsschild übersehen hat, sondern auch den Zusatz „bei Nässe“ wahrgenommen, die tatsächlichen Witterungsverhältnisse aber falsch eingeschätzt hat.

Ein derartiges Versagen geschieht nicht in einem „Augenblick“, sondern bedarf einer zeitlich darüber hinausgehenden Beobachtung des Verkehrsgeschehens.


KG, 18.02.2019 - Az: 3 Ws (B) 30/19 - 122 Ss 14/19

ECLI:DE:KG:2019:0218.3WS.B30.19.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Zuerst war ich schon skeptisch, aber der Kontakt war professionell. Die Beantwortung meine Fragen sehr zügig, obwohl es Wochenende war, perfekt. Ich ...
Verifizierter Mandant
Danke
Verifizierter Mandant