Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 415.234 Anfragen

Kollision eines Fahrspurwechslers mit einem entgegen der Fahrtrichtung fahrenden Kfz

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall war es bei einem Spurwechsel zu einem Unfall gekommen. In einem solchen Fall haftet der Fahrspurwechsler in der Regel alleine für den entstandenen Schaden.

Indem der Fahrer auf den linken Fahrstreifen wechselt, ohne Rückversicherung, ob sich dort ein Fahrzeug befand, versäumt er es, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Dies ist ein Verstoß gegen § 7 Abs. 5 StVO.

Es gilt jedoch dann ein anderes, wenn sich der Unfall - wie im vorliegenden Fall - mit einem entgegen der Fahrtrichtung fahrenden Kfz ereignet. Hier befand sich das Fahrzeug nur deshalb auf der Fahrspur, weil der Fahrer die Pfeilmarkierung auf der Fahrbahn missachtet hatte. Der Spurwechsler darf grundsätzlich davon ausgehen, dass entgegenkommende Fahrzeuge die vorgegebene Fahrtrichtung einhalten und nicht unter Verstoß gegen die Markierung fahren.

Dementsprechend hat sich die Missachtung der vorgegebenen Fahrtrichtung unfallursächlich ausgewirkt. Dieser Verkehrsverstoß ist im Rahmen der Haftungsabwägung gemäß § 17 Abs. 1, 2 StVG auch zu berücksichtigen.

Zwar wiegt ein auf Seiten des Fahrspurwechslers vorliegender Verstoß gegen die von § 7 Abs. 5 StVO gebotene äußerste Sorgfalt regelmäßig schwer. Dies begründet allerdings unter den gegebenen Umständen nicht die Alleinhaftung. Vorliegend war zu berücksichtigen, dass die missachteten Fahrbahnmarkierungen deutlich erkennbar waren und deshalb der Unfall unschwer hätte vermieden werden können, wenn die den Umständen nach gebotene Sorgfalt beachtet hätte.

Vor diesem Hintergrund musste der Fahrspurwechsler mit 2/3 haften.


LG Saarbrücken, 02.11.2018 - Az: 13 S 122/18


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant