Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.961 Anfragen

Dashcam-Aufzeichnungen in beiden Unfallzeugen: Keine weitere Beweisaufnahme notwendig

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Beweisaufnahme bezüglich des Unfallgeschehens war im vorliegenden Fall ausnahmsweise nicht erforderlich, weil Einsicht in die Dashcam-Aufzeichnungen aus den beiden unfallbeteiligten Fahrzeugen genommen wurde. In diesem Fall steht das Kerngeschehen durch die beiden Dashcam-Aufzeichnungen fest.

Davon abweichende oder zusätzliche nunmehrige Angaben sind insoweit nicht geeignet, hinsichtlich des maßgeblichen Kerngeschehens Zweifel zu begründen, die eine gesonderte Beweisaufnahme zum Unfallgeschehen erforderlich machen würde.


LG Neubrandenburg, 03.04.2018 - Az: 3 O 199/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Merkur.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim