Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.581 Anfragen

Kollision eines anfahrenden Müllfahrzeuges mit einem vorbeifahrenden Kraftfahrzeug

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Fahrzeuge, die der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen, Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit dies erforderlich ist.

Sie sind dadurch nicht von der Einhaltung der übrigen Verkehrsvorschriften entbunden, so z.B. nicht davon, sich vor einem Fahrstreifenwechsel zu überzeugen, dass andere Verkehrsteilnehmer durch die Fahrweise nicht überrascht und gefährdet werden.

Kommt es beim Ein-/Anfahren zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, so spricht ein Anscheinsbeweis gegen den Anfahrenden.

Kommt es zwischen einem an einem Müllfahrzeug langsam vorbeifahrenden Kraftfahrzeug, der nicht auf den aktuellen Betriebszustand des Müllfahrzeugs achtet, und dem vom rechten Straßenrand anfahrenden Müllfahrzeug zu einem Unfall, so haftet der Fahrer des Müllfahrzeugs mit 75% für den entstandenen Schaden.


OLG Karlsruhe, 26.07.2018 - Az: 1 U 117/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus nordbayern.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet. Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.
WAIBEL, A., Freiburg