Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.753 Anfragen

Abschleppkosten nach einem Unfall: was zahlt die Versicherung?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Nach ganz herrschender Meinung sind bei Beschädigung eines Fahrzeugs die erforderlichen Abschleppkosten zu ersetzen.

Bei einem Verkehrsunfall ist der Geschädigte aufgrund der vorliegenden Not- und Eilsituation nicht verpflichtet, einen möglichst billigen Abschleppunternehmer mit dem Abschleppen zu beauftragen.

Befindet sich der Unfallort weniger als 100 km vom Wohnort des Geschädigten, so ist es nicht zu beanstanden, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug in die Werkstatt seines Vertrauens abschleppen lässt.

Sofern die Versicherung des Schädigers vom Geschädigten einen Reparaturablaufplan fordert, so sind die Kosten hierfür von der Versicherung des Schädigers zu übernehmen.


AG Deggendorf, 27.06.2018 - Az: 3 C 259/17

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.753 Beratungsanfragen

Sehr schneller und erschwinglicher Service. Ein etwas prägnanter Bericht, aber angesichts der kurzen Wartezeit und des Online-Charakters akzeptabel.

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle und kompetente Beratung. Habe wegen einer Geschäftseröffnung ein paar Fragen gehabt und diese wurden zu meiner vollsten Zufriedenheit ...

Andrea Leibfritz , Burladingen