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Luftreinhalteplan Dortmund: Beteiligte schließen Vergleich

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land NRW auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Dortmund haben sich die Beteiligten auf konkrete Maßnahmen zur Einhaltung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid verständigt.

Die Deutsche Umwelthilfe, das Land NRW und die Stadt Dortmund haben einen Vergleichsvorschlag des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts NRW angenommen.

In einem mehrstündigen (nichtöffentlichen) Erörterungstermin am 14. Januar 2020 im Oberverwaltungsgericht haben Vertreter der Deutschen Umwelthilfe, des Landes NRW und der Stadt Dortmund intensive und konstruktive Gespräche geführt.

Unter Leitung des Senats ist ein 17-seitiges Gesamtkonzept verschiedener Luftreinhaltemaßnahmen erarbeitet worden, mit denen eine zügige Grenzwerteinhaltung erreicht werden soll.

Es sollen nicht nur kurzfristige, sondern auch mittel- und langfristige Maßnahmen zur nachhaltigen, umweltgerechten Veränderung der Verkehrssituation in Dortmund ergriffen werden, um die Luftschadstoffbelastung kontinuierlich zu vermindern. Unter anderem soll auf der Brackeler Straße eine Umweltspur eingerichtet und zwischen „Borsigplatz“ und „Im Spähenfelde“ die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert werden.

Auf der Ruhrallee soll durch eine Anpassung der Signalsteuerung der Fußgängeranlage Ruhrallee/Rheinlanddamm in Verbindung mit der Einführung von Tempo 30 eine Pförtnerung und damit Reduzierung des Verkehrs in Fahrtrichtung stadteinwärts bewirkt werden.

Ein Fahrverbot sieht der Vergleich nicht vor.


OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2020 - Az: 8 D 106/18.AK

Quelle: PM des OVG Nordrhein-Westfalen


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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